Verwaltungsrecht
Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren vor der Behörde. Soweit auch durch die Wahrnehmung von Akteneinsichtsrechten und Verhandlungen mit der Behörde keine Ergebnisse erzielt werden, sind wir für Sie in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren sowie Rechtsmittelverfahren tätig. Das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt, in welcher in der Regel die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Wir vertreten öffentlich-rechtliche Körperschaften und den Bürger in gleicher Weise. Beide Blickrichtungen sind uns vertraut.
Von den zahlreichen Materien des Verwaltungsrechtes haben wir gesondert das
- Baurecht
dargestellt. Auch in fast allen anderen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts finden Sie bei uns kompetente Unterstützung. Wir vertreten nicht im Asylrecht.
Ihre kompetenter Ansprechpartner sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Martin Glockner und Rechtsanwalt Andreas Henf, der bis zum Jahr 2007 ebenfalls die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht geführt hat, sowie Rechtsanwalt Dr. Frieder Henf.
Auf die Darstellungen zum Beratungsteam Verwaltungsrecht wird ergänzend verwiesen.