Versicherungsrecht
Im Bereich des Versicherungsrechts ist die Hinzuziehung anwaltlichen Rates oftmals erforderlich, um einen Ausgleich zu den mit Juristen besetzten Rechtsabteilungen der Versicherer herzustellen. Dies betrifft vor allem den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung oder der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Wir vertreten Sie zunächst außergerichtlich gegenüber dem Versicherer und gegebenenfalls vor dem von dem Versicherer bestellten Ombudsmann. Auch in erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Versicherungsleistungen übernehmen wir Ihre anwaltliche Vertretung.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin Glockner.