Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall ist für den Betroffenen immer eine unangenehme Sache. Wir kümmern uns für Sie um die Gutachtenerstellung und die Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer. Durch unsere Vertretung können Sie auch in eindeutig gelagerten Fällen sicher sein, daß alle Anpruchspositionen auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage bestmöglich gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Sind Sie an dem Unfall schuldlos und liegt kein Bagatellfall vor, werden unsere Anwaltskosten durch den Unfallgegner erstattet.
Zu dem Fachgebiet des Verkehrsrechtes gehört nach den einschlägigen Verordnungen im Berufsrecht auch das gesamt Autorecht einschließlich des Rechts der Kauf- und Reparaturverträge.
Sollte sich im Bereich des Verkehrsstraf- und -bußgeldrechtes Beratungsbedarf ergeben, stehen wir Ihnen auch hierfür gerne zur Verfügung.
Kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für alle genannten Bereiche des Verkehrsrechtes im weiteren Sinne ist Rechtsanwalt Martin Glockner als Fachanwalt für Verkehrsrecht.