Landwirtschaftsrecht

Der Landwirt ist mit einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben aus den unterschiedlichen Regelungsbereichen konfrontiert. Neben den allgemeinen Bezügen etwa zum Grundstücks-, Erb-, Bau-, Umwelt-, Verwaltungs-, Miet- und Pachtrecht sowie Vertrags- und Arbeitsrecht sind zahlreiche Sonderrechtsbereiche zu beachten. Beispielhaft seien das Prämienrecht und das landwirtschaftliche Bodenrecht mit seinem besonderen Verfahrensrecht genannt. Fragen der Höfeordnung, des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Flurbereinigungsgesetzes, des Landpachtverkehrsgesetzes und des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen bedürfen besonderer Sachkunde.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen in den Rechtsgebieten mit allgemeiner Bedeutung die hierzu benannten Anwälte, in den speziellen Bereichen des Landwirtschaftsrechts die Rechtsanwälte Dr. Frieder Henf und Andreas Henf zur Verfügung.