Kommunalrecht

Zwischen den Organen von Gemeinden, Kreisen und Ämtern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten hinsichtlich der Voraussetzungen und der Reichweite eigener Kompetenzen. Weiterhin gibt es Konflikte gegenüber staatlichen Stellen im Subventionsrecht oder in Kollisionslagen, etwa im Verhältnis von Bauleitplanung und Fachplanung. Streitgegenstand sind oftmals auch rechtsaufsichtliche Eingriffe. Die Konsequenzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Befugnissen der Rechtsaufsicht gegenüber gemeindlichen Bauleitplanungen betreffend die Ausweisung von Einkaufszentren oder großflächigen Einzelhandelsbetrieben sind in ihrem Ausmaß noch nicht absehbar.

Wir stehen für Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung, insbesondere für Körperschaften, die über keinen eigenen Justiziar verfügen.
Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Frieder Henf, der viele Jahre im Bereich des Kommunalen Verfassungsrechts tätig war, und Rechtsanwalt Martin Glockner.