Architekten- und Ingenieurrecht
Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst einerseits Streitigkeiten um die Durchsetzung oder die Abwehr von Vergütungsforderungen. Gerade die schwierige Marktlage der letzten Jahre hatte zur Folge, daß die Mittelsätze der HOAI nach dem Willen - in der Regel beider - Vertragsbeteiligten immer seltener als Abrechnungsgrundlage gewollt sind. Zulässige Regelungen müssen sich eng an der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes orientieren.
Andererseits nehmen Fragen der Architektenhaftung und der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzforderungen breiten Raum ein. Die Liste möglicher Pflichtverletzungen des Architekten ist lang. Nur ein über die Jahre gewachsenes Verständnis des Baugeschehens ermöglicht es, die maßgeblichen Ansatzpunkte für Haftung oder Entlastung zu erkennen und aus den regelmäßig komplexen Lebenssachverhalten herauszufiltern.
Hierfür steht Ihnen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Henf zur Verfügung.
Für das Baurecht ist ein Beraterteam gebildet, auf die Darstellungen unter diesem Menüpunkt wird ergänzend verwiesen.