Immobilienrecht
Dr. Henf und Partner ist eine Fachkanzlei für Immobilienrecht. Im Immobilienrecht arbeiten RA Henf, RAin Henf, RA Glockner, RA Umland und weitere juristische Mitarbeiter eng zusammen. In Abgrenzung zu den gesondert dargestellten Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentum sowie Baurecht und Verwaltungsrecht betrifft dies die übrigen rechtlichen Probleme um Grundstücke im weitesten Sinne. Angefangen von der Prüfung von Kaufverträgen über Grundbesitz bzw. Wohnungseigentum und den Mängelansprüchen aus Verträgen, über Grunddienstbarkeiten, Wegerechte und Grundpfandrechte bis hin zu nachbarrechtlichen Fragen, Problemen des Schutzes vor Immissionen jeglicher Art und steuer- und versicherungsrechtlichen Themen sowie Bewertungsfragen stellt sich das Immobilienrecht als äußerst anspruchsvolles Fachgebiet mit vielfältigen Wechselbezüglichkeiten dar. Wir beraten Mandanten aus der Immobilienwirtschaft in diesem Bereich ebenso wie private Selbstnutzer. Die eingespielte Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen den Anwälten trägt zu einer hohen Qualität unserer Dienstleistung im Immobilienrecht bei.