Ass. iur. Martin Glockner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Glockner hat das erste Staatsexamen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und das zweite Staatsexamen vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen in Hamburg abgelegt.

Er ist seit dem Jahr 2000 für die Kanzlei tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht und im Verwaltungsrecht.
 
Mit den Tätigkeiten von Herrn Glockner im Verkehrsdezernat (Unfallregulierungen, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen) bieten wir unseren Mandanten eine anwaltliche Betreuung aus einer Hand. Rechtsanwalt Glockner hat gegenüber der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrs- und Autorechts nachgewiesen. Die Kammer hat ihm daher die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. 
 
Durch anwaltliche Fortbildung und seine praktische Tätigkeit bis hin zu Verfassungsbeschwerdeverfahren verfügt Herr Glockner über besondere Kompetenz auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Auf dem Teilgebiet des öffentlichen Dienstrechtes bearbeitet er zahlreiche Verfahren. Weiterhin steht Ihnen Herr Glockner auch im öffentlichen Baurecht (siehe auch Beraterteam Baurecht), im Umweltrecht, im Gewerberecht, im Kommunalabgabenrecht und auf weiteren Gebieten des Verwaltungsrechts als Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist Mitglied des Beraterteams Verwaltungsrecht.
 
Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Glockner die Erlaubnis erteilt, aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.
 
Auch für arzthaftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragestellungen steht Herr Glockner zur Verfügung. Er ist auch Teil des Beraterteams Immobilenrecht (siehe auch Immobilienrecht), wo er grundstücks- und nachbarrechtliche Fragen bearbeitet. 

Durch das OLG-VertrÄndG ist Rechtsanwalt Glockner auch berechtigt, die Mandanten bundesweit vor allen Oberlandesgerichten zu vertreten.