Dr. iur. Frieder Henf | Staatssekretär a. D.
Rechtsanwalt
Dr. iur. Frieder Henf hat mit seinem Sohn, Rechtsanwalt Andreas Henf, im Jahre 1998 die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Henf & Partner, Rechtsanwälte, gegründet.
Er hat das erste Staatsexamen nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Freiburg i. Br. und Kiel an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und das zweite Staatsexamen vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen in Hamburg abgelegt. Er promovierte zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Dr. Henf blickt auf eine mehrjährige Tätigkeit als Zivil- und Strafrichter bei den Amtsgerichten Preetz und Plön sowie dem Landgericht Kiel zurück.
Anschließend war er in der Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltung und von 1991 bis 1998 zuerst als Stellvertreter des Staatssekretärs im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt sowie später als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Gleichzeitig war Rechtsanwalt Dr. Henf Vorsitzender oder Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten, u.a. der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) und der VEAG in Berlin.
Er war als Lehrbeauftragter für Kommunalrecht an der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und in den Jahren 1981 bis 2002 als Mitglied in den juristischen Prüfungsämtern in Schleswig, Hamburg und Schwerin tätig.
Aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen hat Dr. Henf im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit seit dem Jahr 2001 bis zur Überführung in eine neue Wirtschaftsförderungsstruktur im Jahr 2009 die Aufgaben als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Technologie Region K.E.R.N. e.V. wahrgenommen.
Neben verwaltungsrechtlichen - insbesondere dienstrechtlichen - Mandaten und der Beratung bei wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen haben sich Mandate aus dem Erbrecht und dem Betreuungsrecht sowie aus dem Familienrecht zu Schwerpunkten seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit entwickelt.
Durch eine intensive rechtsgestaltende Beratung ist es Dr. Henf in vielen Fällen gelungen, erbrechtliche und familienrechtliche Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden. Dr. Henfs Mandanten wissen es zu schätzen, dass es ihm in der Regel gelingt, - selbstverständlich unter Wahrung der Rechtsposition seiner Mandanten - in emotional sehr belasteten Streitigkeiten die notwendigen Auseinandersetzungen sachlich durchzuführen.
Auch in einer Vielzahl erbrechtlicher Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten hat Dr. Henf seinen Mandanten zu ihrem Recht verhelfen können. Ferner verfügt Dr. Henf über umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung selbst komplexer Testamentsvollstreckungen. Wenn Sie die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers erwägen, steht Ihnen Dr. Henf gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine immer größere Bedeutung kommt dem Betreuungsrecht, der Erteilung von Vollmachten und der Ausgestaltung sogenannter Patientenverfügungen zu. Auch insoweit finden die Mandanten in Dr. Henf einen lebenserfahrenen und aufgeschlossenen Berater. Rechtsanwalt Dr. Henf berät auch im Zusammenhang mit der Errichtung von Stiftungen nach deutschem Recht.
Dr. Henf ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Durch das OLG-VertrÄndG ist Rechtsanwalt Dr. Henf auch berechtigt, die Mandanten bundesweit vor allen Oberlandesgerichten zu vertreten.
RA Dr. Henf ist Mitglied des Beraterteams Familien- und Erbrecht und des Beraterteams Verwaltungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Henf wird unterstützt von Frau Koch, Durchwahl 04342 / 8880-28.