Ass. iur. Dipl.-iur. (Univ. Kiel) Andreas Henf

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht bis 2007 (§ 43 c I 3 BRAO a. F.)
mit weiterem Tätigkeitsschwerpunkt Grundstücksrecht

Rechtsanwalt Henf hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg i. Br. und Kiel das erste Staatsexamen an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und das zweite Staatsexamen vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen 1996 in Hamburg abgelegt. Der erst später an der Christian-Albrechts-Universität eingeführte akademische Grad Dipl.-iur. wurde ihm nachträglich von der Universität verliehen. Rechtsanwalt Henf ist als Dozent für Baurecht tätig.

Er betreut u.a. das baurechtliche Dezernat. Hier liegen Tätigkeitsschwerpunkte im Bauvertragsrecht und im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei ist Rechtsanwalt Henf sowohl rechtsgestaltend, beispielsweise bei der Abfassung von Bauverträgen, als auch forensisch, beispielsweise in Werklohn-, Gewährleistungs-, Architektenhonorar- und Architektenhaftungsklagen tätig. Besonderen Wert legt Rechtsanwalt Henf auf die Beratung seiner Mandanten über die Sicherung ihrer Werklohn- und Honorarforderungen, um zu vermeiden, daß berechtigte Forderungen letztlich wirtschaftlich nicht realisiert werden können. Aufgrund langjähriger Erfahrungen hat sich für Rechtsanwalt Henf immer wieder bestätigt, daß der Vermeidung von langwierigen Bauprozessen durch angemessene, zeitnah umzusetzende außergerichtliche Regelungen besondere Bedeutung zukommt. Rechtsanwalt Henf verfügt aufgrund seiner umfangreichen Tätigkeit in diesem Bereich über beachtliche baufachliche und bautechnische Kenntnisse. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht, vormals Arbeitsgemeinschaft privates Bau- und Architektenrecht, im Deutschen Anwaltverein e. V. und gewährleistet durch regelmäßige Fortbildung, bevorzugt in Spezialseminaren der Mitglieder des Bausenates am Bundesgerichtshof, einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard seiner anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Henf ist auch Mitglied des Deutschen Baugerichtstages e.V.. Im Bereich des Baurechts besteht ein Beraterteam aus mehreren Anwalten.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Henf gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Henf liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist erfahrener Ansprechpartner und Ausbilder für die anwaltlichen und nichtanwaltlichen Mitarbeiter, die die Mandate im Rahmen der regelmäßigen Vertretung von Hausverwaltungsgesellschaften bearbeiten. Er bearbeitet auch Mandate aus dem Wohnungseigentumsrecht. Auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts hat die Kanzlei schon weithin beachtete, veröffentlichte und kommentierte Grundsatzentscheidungen erstritten. Wohnungseigentümern steht Rechtsanwalt Henf sowohl beratend als auch in gerichtlichen Verfahren - etwa wegen der Anfechtung von Beschlüssen oder den Streitigkeiten um die Entziehung des Wohnungseigentums - zur Seite. Rechtsanwalt Henf ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, vormals Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG, im Deutschen Anwaltverein e. V.. Er ist auch Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e.V.. Auch in diesem Rechtsgebiet besteht ein Beraterteam.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Henf gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Henf im Bereich des öffentlichen Baurechts. Angesichts der langen Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten ist Rechtsanwalt Henf grundsätzlich bestrebt, die Interessen der Mandanten gegenüber den Behörden möglichst außergerichtlich umzusetzen. Dabei kommt es bei der Geltendmachung von Bauwünschen maßgeblich darauf an, einerseits der Bauaufsicht fachkompetent die rechtlichen Spielräume aufzuzeigen und andererseits in enger Abstimmung mit dem Architekten dem Bauherrn zulässige Alternativen zu verdeutlichen. Die Kanzlei vertritt auch öffentliche Auftraggeber, z.B. in den immer anspruchsvoller gewordenen zweitinstanzlichen Verfahren. Rechtsanwalt Henf ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Schleswig-Holstein. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hatte Rechtsanwalt Henf gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen. Da das Berufsrecht in § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO jedoch eine Beschränkung auf zwei Fachanwaltsbezeichnungen vorsah, mußte Rechtsanwalt Henf auf die Führung der Fachanwaltsbezeichnung im Verwaltungsrecht verzichten, um die beiden anderen Fachanwaltsbezeichnungen führen zu können. Der Verzicht erfolgte, nachdem auch Rechtsanwalt Glockner berechtigt war, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen. Rechtsanwalt Henf bildet sich weiterhin entsprechend den Anforderungen für einen Fachanwalt auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts fort. Er ist im Verwaltungsrecht im Bereich des öffentlichen Baurechts tätig (Beraterteam).
 
Rechtsanwalt Henf betreut auch die Mandate aus dem Bereich des Zwangsversteigerungsrechts und sonstige immobilienrechtliche Aufträge (siehe auch Beraterteam Immobilienrecht). Er steht auch für die Bestellung als Zwangsverwalter für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie insbesondere Immobilien in besonderen Problemfällen (steckengebliebene Bauvorhaben u. ä.) zur Verfügung. Rechtsanwalt Henf ist Mitglied der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung im Deutschen Anwaltverein.

Er wirkt mit an der Bearbeitung der Mandate aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.

Durch das OLG-VertrÄndG ist Rechtsanwalt Henf berechtigt, die Mandanten bundesweit vor allen Oberlandesgerichten zu vertreten.

Rechtsanwalt Henf wird unterstützt von

  • Frau Nitschke (Dezernat Henf I), Durchwahl 04342 / 8880-26
  • Frau Lange (Dezernat Henf II), Durchwahl 0431 / 66 65 66-0